Update: Der Jackpot ist geleert. Mit einem Lotto-Sechser hatte ein Tipper aus der Nähe von Schwäbisch Gmünd großes Glück: Wegen der Zwangsausschüttung reichte es auch ohne Superzahl für satte 10,7 Millionen Euro. Hier erfahrt ihr alles zu den Details.
Am Mittwoch, 23. Januar, war es also soweit: Der Jackpot von LOTTO 6aus49 musste definitiv ausgeschüttet werden. An diesem Tag war es der Fall, dass der Lotto-Jackpot in zwölf aufeinanderfolgenden Ziehungen nicht geknackt worden ist. Jetzt hieß es: Zwangsausschüttung – erst zum dritten Mal in der Geschichte von LOTTO 6aus49! Und zum ersten Mal wurde der Jackpot in Baden-Württemberg geknackt. Den Topf mit rund 30 Millionen Euro teilt sich der Baden-Württemberger jetzt mit zwei Spielern aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Diese tippten ebenfalls sechs Richtige.
Was bedeutet Zwangsausschüttung genau?
Laut Teilnahmebedingungen bedeutet Zwangsausschüttung, dass der Jackpot bei der 13. Ziehung auf jeden Fall geleert werden muss. Gibt es in dieser 13. Runde keinen Tipper mit einem Sechser mit Superzahl, dann freuen sich diejenigen mit einem Sechser ohne Superzahl. Hat bundesweit niemand den Sechser, kommt die dritte Gewinnklasse ins Spiel (Fünf Richtige mit Superzahl).

Erste Zwangsausschüttung 2016
Die allererste Zwangsausschüttung in der über 60-jährigen Historie von LOTTO 6aus49 gab es im Mai 2016 . Damals wurde der Jackpot von 37 Millionen in Klasse 2 gewonnen. Ein Lotto-Spieler aus der Eifel tippte bei der 13. Ziehung sechs Richtige – ohne Superzahl. Da es in Klasse 1 – also mit Superzahl – keinen Gewinner gab, musste der Pott in der nächsten besetzten Klasse ausgezahlt werden.

Reichen dieses Mal sogar fünf Richtige?
Jetzt heißt es also, so viel wie möglich Richtige tippen. In den dritten Gewinnrang – also 5 Richtige plus Superzahl – ist der Topf bei einer Zwangsausschüttung bisher noch nicht gegangen. Vielleicht ist es dieses Mal soweit? Du weißt noch nicht, was du tippen sollst? Kein Problem – auch da haben wir ein paar Tipps und Tricks für dich parat.